Ich hab mal ne frage an euch betreff dB- Einträgen im Fz- Ausweis.
Letzte Woche habe ich mich bei der Firma DTC erkundigt wie es mit dB- Einträgen im Ausweis aussieht. Nun die Schlussfolgerung war, 1971 gabs die Bestimmung von einem maximalen Geräuschepegel von 82dB(A). Na echt toll...

Auch wurde mir gesagt:
Der im Fahrzeugausweis eingetragene Geräuschwert wird anlässlich der Geräuschmessung (nach der, am Tag der ersten Zulassung des Fz. geltenden Norm)ermittelt. Das heisst, nach der Geräusch vorbeifahrtsmessung wird noch eine Referenzmessung (Nahfeld, oder 7-m Standmessung) durchgeführt. Diese wird bei ¾ Motordrehzahl der grössten Motorleistung durchgeführt, und dient den Behörden, um eine schnelle Überprüfung der Geräuschemissionen zu erlauben. Dieser Wert liegt irgendwo und hat keinen direkten Bezug zur Vorbeifahrtsmessung, bei der ein Grenzwert einzuhalten ist!
Meine Frage an euch, was habt ihr für Einträge im Ausweis? Hat jemand eventuell einen höhren dB- Eintrag? Wenn ja wie ist das zu stande gekommen mit dem Eintrag? Und schnallt jemand welcher dB-Wert jetzt im Ausweis ist, die Referenzmessung oder die Vorbeifahrtsmessung?
Besten Dank im Voraus...

V8er Grüsse