Frage zum Title bei Alteisen

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shoks
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Frage zum Title bei Alteisen

Beitrag von shoks » 08.07.2013, 21:30

Wie steht es eigentlich mit Fahrzeugen, die zwar einen Title haben, aber in den 40 Jahren die sie nun schon durch die Strassen kreuzen, hat ein Besitzer das Dokument verloren und ein Duplikat anfertigen lassen. Auf dem Title werden die Erstzulassungen nicht erfasst. Nur das Erstellungs und Kaufdatum. Der Title ist ja auch eigentlich mehr eine Besitzurkunde (Steht ja auch drauf, wenn noch eine Bank involviert war)

Wenn nun der Originale Title abhanden kommt, ist eine kleinigkeit einen neuen zu bestellen. Danach ist aber "Date Issued" irgendwo 2011 (in der Regel dann, wenn der Verkäufer an Verkaufe gedacht hat). Dass das Fahrzeug nicht erst dann eingelöst wurde ist ihm ja in der Regel auch bei einer sehr guten Resto anzusehen. Und anhand der VIN ist auch klar aus wann das Auto gebaut wurde. Vorallem wenn alle Teile Original sind.

Hat jemand schon erfahrungen mit solchen "Duplikaten" ? Ich glaube den Amis unser Problem zu schildern ist recht Hoffnungslos.
Wie heiss ist die MFK auf die Erstzulassung? Ich habe da schon verschiedenes gehört.
Und Kann man das irgendwo ausfindig machen ?

PS : Nein, mein Mustang hat einen Original Title aus 1970. Der seiht zwar aus, dass ihn eine Kuh im Mund hatte, aber der ist sicher Original. ;-)
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mustang88gt
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Re: Frage zum Title bei Alteisen

Beitrag von mustang88gt » 09.07.2013, 10:09

Hi shoks.

Kommt drauf an wo Du vorführst.

Bei mir war es so, dass ich alles angeben musste, weil sie NIX hatten:
- Erstzulassung
- Leistung
- Drehmoment
- Gewichte
etc...

Da ich keine brauchbaren Daten zum Lärm hatte hat der Prüfer nach der "0.5m nach dem Auspuff bei 3200 U/min"-Methode gemessen und den Wert eingetragen.

En Gruess us Einsidlä

Urs
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Re: Frage zum Title bei Alteisen

Beitrag von shoks » 09.07.2013, 10:35

Sali Urs

Was stand denn bei dir auf dem Title ? Du hast ja deine aus DE oder ? Da war wohl die Erstzulassung auf dem Deutschen Dokument drauf.


Gruess Gianni
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Re: Frage zum Title bei Alteisen

Beitrag von mustang88gt » 09.07.2013, 11:40

Hi Gianni.

Bei mir stand auch keine Erstzulassung auf dem Title, ist ja nicht aus erster Hand...

Das TüV-Dokument interessierte die MFK nicht die Bohne, sonst hätte ich die American Racing Torq Thrust ja eingetragen bekommen ("Wir brauchen eine ABE.").

Ich konnte das Verkaufs-Datum aus dem Marti-Report angeben als Erstzulassung.

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Re: Frage zum Title bei Alteisen

Beitrag von shoks » 10.07.2013, 07:36

hmmm eigentlich müsste die VIN ja reichen. Vorausgesetzt, dass sie die VIN als "echt" erachten.

Ich habe folgende Weisung vom ASTRA gefunden :

Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung
(Artikel 45 Absatz 1 TGV4, Artikel 220 Absatz 2 VTS5)
Ziffer 2.
Massgebend für die Zulassung sind grundsätzlich die schweizerischen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Einfuhr oder der Herstellung des Fahrzeuges in der Schweiz galten. Wird mit amtlichen Dokumenten° nachgewiesen, dass das Fahrzeug bereits früher im Ausland zum Verkehr zugelassen war, so müssen nur die damals in der Schweiz geltenden Vorschriften erfüllt werden. Für Fahrzeuge, die belegbar älter als 30 Jahre sind, kann bei fehlenden Dokumenten für die Bestimmung der anwendbaren Vorschriften auf das Herstellungsjahr abgestützt werden.
Nun was heisst "belegbar" ? Das Herstellungsjahr ist aus der VIN ersichtlich. Wenn also die VIN anerkannt wird, müsste das Auto anhand des Jahrgangs der VIN beurteilt werden. Die Frage bleibt aber die selbe : Was wird als "erste inverkehrsetzung genommen bei fehlenden Dokumenten ?

Diese info ist vorallem für Jahrgänge interessant, für die es kein Marti Report gibt, also alles vor 67.
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Re: Frage zum Title bei Alteisen

Beitrag von shoks » 10.07.2013, 12:52

ah un dnoch etwas bedeutet das :

Bei Fahrzeugen, die noch keine 30 Jahre alt sind. Also Zumbeispiel Fahrzeuge die nur 6 Monate alt sind um die CO2 Steuer zu umgehen, wird der Title nicht mehr akzeptiert. Basel scheint da am strengsten zu sein. Da muss man eine Registration Card abgeben. Das ist nicht ganz einfach, da dies die Ami's nicht gern raus geben. Ist mehr oder weniger so wie eine Kopie des Fahrausweises.
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Re: Frage zum Title bei Alteisen

Beitrag von BULLITT » 10.07.2013, 14:51

Hier in der Schweiz gilt der Fahrzeugausweis sowohl als 'title' (Eigentumsnachweis) aber gleichzeitig sind darin bekanntlich auch die Registrierungsdaten eingetragen (z.B. Nummernschild, Versicherungsgesellschaft)

In den USA ist dies getrennt. Der 'title' ist Eigentumsnachweis und muss beim Verkauf zwingend vorliegen. Wenn ein Kredit auf dem Fahrzeug liegt so ist dies dort vermerkt und das Papier liegt in dem Fall normalerweise beim Kreditgeber.

Die 'Registration card' muss im Gegensatz zum title immer mitgeführt werden und ist der Nachweis dass das Fahrzeug strassentauglich ist und zugelassen wurde in einem der Bundestaaten und zwar auf eine bestimmte Person (oder Firma bei Firmenwagen).

DESHALB (weil die Person auf die das Fahrzeug zugelassen wurde ersichtlich ist) wird zur Kontrolle ob die Voraussetzung für 'Umzugsgut' (keine CO2 Abgabe) vorliegen dieses Papier verlangt in diesen Fällen, denn auf dem title ist bloss ersichtlich wem das Fahrzeug gehört, nicht auf wen es allenfalls und für wie lange zugelassen wurde.

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The title is ownership, the registration is road worthiness

A title certificate is just that: evidence of title. It's held by the owner of the car or by the lien holder if there is a loan outstanding. You wouldn't normally keep it in the car as you need it to sell. We keep ours in a safe deposit box with other important documents. When you sell the car, the motor vehicle department will send a new one to the buyer.

The registration card is issued by the State with your plates and is carried in the car to prove that it is validly registered. That's what the cop wants to see when you get bagged in a radar trap.

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:lol:

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