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von outlaw » 21.02.2012, 12:42
Im Grunde genommen hast du Recht. Es sind aber zwei Situationen die Du abdecken musst.
1. Die Routinekontrolle auf der Strasse durch die Polizei
Da kommst Du in der Regle hin, dass wenn die Felge nicht ganz und gar abgedroschen aussieht, klappt es mit den Freundlichen.
2. Unfall, welcher durch eine Versicherung nachgeprüft wird.
Hier wird es kritisch, wenn die Felgen, und mögen Sie noch so nach Mustang aussehen, nicht eingetragen sind. Hier geht es um Geld und je nach Versicherung hast Du dann ein Problem. Das wir uns klar verstehen, das MUSS nicht aber kann.
Leider nützen dir die Beiblätter der ausländischen Händler hier gar nichts. Es ist übrigens auch verboten mit einem Beiblatt eines Schweizer Händlers zu fahren ohne einen Termin beim MFK zu haben. (Das ist ein Mythos, bei welchen komischerweise alle Glauben, dass man den Wisch zeigen kann und wenn es dann dem Freundlichen nciht gefällt, man dann vorgeladen wird. Das stimmt soweit, aber später bekommt man dann noch eine Anzeige wegen Fahren ein Auto was nicht mehr im Original Betriebsbereiten zustand ist)
Auch das MUSS nicht aber kann.
Ich habe es so gemacht:
1. Im Web bei allen Herren Länder eine Felge gesucht, die mir gefällt
2. Mit dem Felgentyp einen Händler in der Schweiz gesucht (die gibt es, man glaubt es kaum und oft sind es kleine Reifenhändler)
3. Dort dann die harten Preisverhandlungen in Angriff genommen mit dem Argument, dass ich ja weiss, was die Felge in den USA kostet (führt oft nicht zum gewünschten Effekt)
4. Bestellt/Bezahlt
5. Abgeholt inkl. Beiblatt oder gar von dem Händler eintragen lassen
6. Freude haben und keine Sorgen....