Nebellichter durch die MFK
Verfasst: 08.03.2017, 13:09
Ich habe einen 05er Mustang als Umzugsgut in die Schweiz geholt und nun soll dieser Vorgefuehrt werden. Der Mustang hat zwei Nebellichter vorne am Grill, welche der Mechaniker vor der MFK nun entweder "deaktivieren" (Leuchtmittel entfernen, Kabel kappen) oder mit schwarzer Folie ueberkleben moechte.
Ich habe kurz nach den Gesetzestexten gegoogelt:
Art. 109: Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen
1 Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:
a. vorn: zwei Fernlichter, zwei Abblendlichter und zwei Standlichter;
b. hinten: zwei Schlusslichter, zwei Rückstrahler, zwei Bremslichter und eine Kontrollschildbeleuchtung.
....
Art. 110: Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen
1 Erlaubt sind folgende zusätzliche Einrichtungen:
a.4 vorn: zwei Fernlichter, zwei Nebellichter, zwei Tagfahrlichter an Fahrzeugen, für die keine solchen vorgeschrieben sind, zwei Abbiegescheinwerfer, zwei Markierlichter und zwei nicht dreieckige Rückstrahler; sind vier einklappbare Fernlichter vorhanden: zwei zusätzliche Fern- oder Abblendlichter ausschliesslich für Lichthupesignale;
....
4 Alle weiteren, aussen am Fahrzeug angebrachten oder nach aussen gerichteten Beleuchtungsvorrichtungen, insbesondere Suchlampen und Weitstrahler, sind untersagt.
Nun sind ja nach 110 zwei zusaetzliche Nebellichter erlaubt. Weshalb muessten denn diese nun deaktiviert werden? Oder qualifizieren die Mustang 'fog lights' nicht als schweizer Nebellichter?
Zu den Nebellichter habe ich folgendes gefunden:
Art. 76 Nebel- und Nebelschlusslichter, Tagfahrlichter und Abbiegescheinwerfer327
1 Nebellichter müssen ein breitstrahlendes, nach oben gut abgegrenztes Licht erzeugen;
sie dürfen nur zu den Standlichtern, den Abblendlichtern, den Fernlichtern oder einer
Kombination dieser Lichter zugeschaltet werden können. Der obere Rand ihrer Leuchtfläche
darf nicht über jenem der Abblendlichter liegen.
Kann da also nicht, falls ueberhaupt, einfach der obere Rand der lichter abgedeckt werden?
Oder koennten die Nebellichter mit den Fernlichter zusammengeschaltet werden und so als die erlaubten zusaetzliche Fernlichter gelten?
Danke fuer eure Tips!
Ich habe kurz nach den Gesetzestexten gegoogelt:
Art. 109: Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen
1 Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:
a. vorn: zwei Fernlichter, zwei Abblendlichter und zwei Standlichter;
b. hinten: zwei Schlusslichter, zwei Rückstrahler, zwei Bremslichter und eine Kontrollschildbeleuchtung.
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Art. 110: Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen
1 Erlaubt sind folgende zusätzliche Einrichtungen:
a.4 vorn: zwei Fernlichter, zwei Nebellichter, zwei Tagfahrlichter an Fahrzeugen, für die keine solchen vorgeschrieben sind, zwei Abbiegescheinwerfer, zwei Markierlichter und zwei nicht dreieckige Rückstrahler; sind vier einklappbare Fernlichter vorhanden: zwei zusätzliche Fern- oder Abblendlichter ausschliesslich für Lichthupesignale;
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4 Alle weiteren, aussen am Fahrzeug angebrachten oder nach aussen gerichteten Beleuchtungsvorrichtungen, insbesondere Suchlampen und Weitstrahler, sind untersagt.
Nun sind ja nach 110 zwei zusaetzliche Nebellichter erlaubt. Weshalb muessten denn diese nun deaktiviert werden? Oder qualifizieren die Mustang 'fog lights' nicht als schweizer Nebellichter?
Zu den Nebellichter habe ich folgendes gefunden:
Art. 76 Nebel- und Nebelschlusslichter, Tagfahrlichter und Abbiegescheinwerfer327
1 Nebellichter müssen ein breitstrahlendes, nach oben gut abgegrenztes Licht erzeugen;
sie dürfen nur zu den Standlichtern, den Abblendlichtern, den Fernlichtern oder einer
Kombination dieser Lichter zugeschaltet werden können. Der obere Rand ihrer Leuchtfläche
darf nicht über jenem der Abblendlichter liegen.
Kann da also nicht, falls ueberhaupt, einfach der obere Rand der lichter abgedeckt werden?
Oder koennten die Nebellichter mit den Fernlichter zusammengeschaltet werden und so als die erlaubten zusaetzliche Fernlichter gelten?
Danke fuer eure Tips!