Nebellichter durch die MFK

Technische Fragen zu den Stangs

Moderator: TomiTomi

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genesys
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Nebellichter durch die MFK

Beitrag von genesys » 08.03.2017, 13:09

Ich habe einen 05er Mustang als Umzugsgut in die Schweiz geholt und nun soll dieser Vorgefuehrt werden. Der Mustang hat zwei Nebellichter vorne am Grill, welche der Mechaniker vor der MFK nun entweder "deaktivieren" (Leuchtmittel entfernen, Kabel kappen) oder mit schwarzer Folie ueberkleben moechte.

Ich habe kurz nach den Gesetzestexten gegoogelt:

Art. 109: Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen
1 Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:
a. vorn: zwei Fernlichter, zwei Abblendlichter und zwei Standlichter;
b. hinten: zwei Schlusslichter, zwei Rückstrahler, zwei Bremslichter und eine Kontrollschildbeleuchtung.
....

Art. 110: Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen
1 Erlaubt sind folgende zusätzliche Einrichtungen:
a.4 vorn: zwei Fernlichter, zwei Nebellichter, zwei Tagfahrlichter an Fahrzeugen, für die keine solchen vorgeschrieben sind, zwei Abbiegescheinwerfer, zwei Markierlichter und zwei nicht dreieckige Rückstrahler; sind vier einklappbare Fernlichter vorhanden: zwei zusätzliche Fern- oder Abblendlichter ausschliesslich für Lichthupesignale;
....
4 Alle weiteren, aussen am Fahrzeug angebrachten oder nach aussen gerichteten Beleuchtungsvorrichtungen, insbesondere Suchlampen und Weitstrahler, sind untersagt.

Nun sind ja nach 110 zwei zusaetzliche Nebellichter erlaubt. Weshalb muessten denn diese nun deaktiviert werden? Oder qualifizieren die Mustang 'fog lights' nicht als schweizer Nebellichter?
Zu den Nebellichter habe ich folgendes gefunden:

Art. 76 Nebel- und Nebelschlusslichter, Tagfahrlichter und Abbiegescheinwerfer327
1 Nebellichter müssen ein breitstrahlendes, nach oben gut abgegrenztes Licht erzeugen;
sie dürfen nur zu den Standlichtern, den Abblendlichtern, den Fernlichtern oder einer
Kombination dieser Lichter zugeschaltet werden können. Der obere Rand ihrer Leuchtfläche
darf nicht über jenem der Abblendlichter liegen.

Kann da also nicht, falls ueberhaupt, einfach der obere Rand der lichter abgedeckt werden?
Oder koennten die Nebellichter mit den Fernlichter zusammengeschaltet werden und so als die erlaubten zusaetzliche Fernlichter gelten?

Danke fuer eure Tips!

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Re: Nebellichter durch die MFK

Beitrag von GT/CS » 08.03.2017, 14:08

Es ist ganz einfach.
Nebellampen oder auch andere Lampen dürfen nicht mehr als 40 cm von ausserkant des Fahrzeuges montiert sein.
Gruss Daniel

genesys
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Re: Nebellichter durch die MFK

Beitrag von genesys » 08.03.2017, 15:33

Ah verstehe, vielen Dank! D.h., falls sie weiter aussen am Grill montiert werden koennten, wuerden sie durchgehen? Schade, das wuerde wohl ziemlich unschoen aussehen...

Koennten die lichter auch nicht als zusaetzliche Fernlichter verwendet werden? oder sind sie dafuer zu schwach?

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Re: Nebellichter durch die MFK

Beitrag von shoks » 08.03.2017, 18:59

Um sie als Fernlicht zu nutzen, müssten sie eine andere SAE bezeichnung haben. Nun sind sie mit FOG gekennzeichnet. Es gibt keine mit der richtigen Bezeichnung.

Ich würds wie der mech vorschlägt machen. Mit etwas glück, wird nichts im fz ausweis vermerkt. Und ab dann interessierts niemanden mehr. Also birnen wieder rein ;-)
1976 Corvette Stingray L82
2012 GT500
2005 Cervini Mustang
1970 Sportsroof 302

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