
Ich bin ein paar Monate hier angemeldet, war bisher jedoch immer stiller Mitleser.
Die letzten Tage (Wochen?) nerve ich mich mit diversen Anbietern/Vertretern/Händlern von möglichen Fahrwerken für meinen US 2016er.
Die Nickbewegungen beim Beschleunigen/Bremsen (Squats/Nosedive) fänd ich cool, wenn es ein Oldtimer wäre, aber wirklich sportlich empfinde ich das nicht. Auch beim Driften macht das Schaukelpferd besonders bei Lastwechseln viel zu viel Arbeit.
Also, ein neues Fahrwerk muss her, und da ich das Pony beim Driften gerne noch etwas tiefer hätte, idealerweise ein Gewindefahrwerk.
Kandidaten:
KW Variante 1 oder Variante 3
Eibach ProStreet-S
Vogtland 968771
Bei Vogtland hat sich herausgestellt, dass entgegen der Angabe in deren Shop gar kein TÜV-Gutachten besteht. swisstuning hat somit keine Basis für die CH-Eignungserklärung mehr und hat seinen Shop nun aktualisiert.
Eibach ProStreet-S für Typ X Fahrzeuge wird derzeit geprüft.
Mein Favorit ist das KW Variante 3, wofür es seit neuestem auch ein DTC-Gutachten gibt und laut Auskunft von KW in Rotkreuz (ZG) für alle neuen Mustangs gültig ist. Das DTC Gutachten ist dann für schlappe 450 CHF zu haben. Heieiei.
Und an dieser Stelle setzt das Problem ein, das ich immer wieder erklären muss:
Mein US GT hat verständlicherweise keine Typenzulassung, sondern eben Typenschein X.
UND er hat 3000 lumen Brenner, aber keine Leuchtweitenregulierung.
Da eine Leuchtweitenregulierung (und Schweinwerfer-Reinigungsanlage) bei mehr als 2000 lumen eigentlich jedoch Pflicht ist, habe ich zur Einzelzulassung deshalb eine DTC Konformitätsbewertung die besagt, dass die Grenzwerte nach ECE-R 48 mit der Originalfederung des Fahrzeugs in allen Beladungszuständen eingehalten werden, wenn Achslast und zul. Gesamtgewicht auf XY reduziert werden.
Das heisst doch, dass mit einem anderen Fahrwerk die gesamte DTC Konformitätsbewertung ungültig ist, da das Fahrzeug nicht mehr dem geprüften Muster entspricht?
Laut KW Kontakt wird die Leuchtweitenregelung in deren DTC Gutachten nicht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass das daran liegt, dass die EU-Modelle nur 2000 lumen haben und LWR deshalb kein Thema ist.
Wie also kann ein DTC-Gutachten gültig sein, welches zwar auf meine VIN ausgestellt ist und IMHO unverschämt viel kostet, wenn dadurch ein anderes DTC ungültig wird (welches grundsätzlich ja ergänzt/erweitert werden könnte)?
Möglicherweise sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, im Moment verstehe ich aber wirklich nur Bahnhof.
Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrung zu diesem Thema?
Beste Grüsse
Lars