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Verfasst: 30.12.2009, 16:23
von iStang
TimCH hat geschrieben:
bluestang hat geschrieben:
TimCH hat geschrieben:...gut, dass mir bei gar nix eingetragen ist. 8)

das heisst...alles original oder alles illegal :lol:

Gruss bluestang
...alles legal und so vorgeführt. Mit HiPo-Gusskrümmern und Dynomaxx Turbomuffler Auspufftöpfen. Musste die 40er Flowmaster demontieren, weil sie zu laut waren :D

So hört sich das dann an (nicht erschrecken, Mikro am Kofferraum und das Wechselschild vibriert :) )

http://www.youtube.com/watch?v=GCS-APb-9IU

Bild

Hab mir den youtube clip reingezogen. Das nenn ich einen geilen Sound! Ich bin auch über die gute und verwackelungsfreie Bildqualität überrascht.

Verfasst: 02.01.2010, 12:17
von 71_mustang_driver
Hallo iStang :wink:

Lärm- und Abgaswerte werden vom Ist-Zustand übernommen :? ?? Heisst das dass dein Auto die CH-Werte nicht einhalten muss?? Das ist nicht so, oder :? ?!

Ja also die 77dB im Nahfeld kommen mir auch niedrig vor wenn du andere Komponenten drauf hast :D !?! Nun wenn für dich der Sound stimmt kann ja egal sein was drin steht ;) !!

Also ich sorge dafür dass wieder der alte Text im Fz-Ausweis steht der bis anhin drin stand mit 83dB, war bis anhin kein Problem und mit 2 Töpfen so wies war!! Und der Rest passt dann :D ...

Hmm... gemäss TS für mein Auto soll meiner 192km/h Spitze haben... lach :auslachen: ... bei 180 hat der bei weitem nicht die Top RPM erreicht, und der 3.Gang ist Ellen laaaaaaaaaaaaaaaaaaang übersetzt :D !! Also auf das kann man eh nicht gehen... in dem Fall auch nicht auf die 215 von deinem :D !!

V8er Gruass

Verfasst: 02.01.2010, 19:07
von iStang
Falls das Fahrzeug als Umzugsgut importiert wird gelten Ausnahme. Zitat vom Strassenverkehrsamt:


Übersiedlungs- Ausstattungs- oder Erbschaftsgut sowie zollfreie Einfuhr


Fahrzeuge die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung erhalten, sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften ausgenommen. Eine Befreiung von der Typengenehmigung ist nicht notwendig. Die Fahrzeuge können direkt beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung angemeldet werden.


Ein MFZ als Umzugsgut gilt wenn du min. 1.5 Jahre (oder sowas) im Ausland gewohnt hast und das MFZ ein halbes Jahr in deinem Besitz war. Nach dem Umzug hast du ein Jahr Zeit dein MFZ zu pruefen. Solang kannst du dann mit den Ami-Kennzeichen rumfahren.

Verfasst: 25.07.2010, 16:06
von robi
Ciao zämmä, also bi mir isch 99dB im Uswies!! :D

Verfasst: 25.07.2010, 21:06
von grendi
robi hat geschrieben:Ciao zämmä, also bi mir isch 99dB im Uswies!! :D
rock n' roll :shake: :shake: :shake:

Verfasst: 25.07.2010, 21:10
von iStang
99dB ist ja allerhand - ich glaube das ist der einsame Rekord. Bietet jemand noch mehr? :bass:

Verfasst: 26.07.2010, 09:34
von Angeldust
99 dB? :shock: Hmm, dachte eigentlich 89 dB sei das maximum... :kratz: Vielleicht ein Tippfehler oder so :mrgreen:
Ich hab 89 dB eingetragen, dafür steht nirgends was von geräuschdämmenden Massnahmen :halo:

Verfasst: 26.07.2010, 12:29
von MeckeV8
99db im Ausweis - da will ich ein Foto von sehen!

Verfasst: 26.07.2010, 18:33
von Booster
Also bei meinem GT500KR steht 92dB im Ausweis. Mit offenem Pilz-Luftfilter und geräuschdämmenden Massnamen im Motorraum.
99dB in der CH als offizieller Eintrag kann ich mir fast nicht vorstellen. Das ist ja echt Wahsinn. 100 dB z.b. hat ein Presslufthammer...... :shock:
Da die dB-Skala sich logarithmisch verhält, entspricht eine Erhöhung der dB um ca. 6 dB einer subjektiv wahrgenommenen Verdoppelung der Lautstärke.Stelle sich da mal einer vor, wie 99 dB aus dem Endrohr eines Wagens tönen muss.......
Also - für mich ganz klar ein Tippfehler im FZ-Ausweis :roll:

Verfasst: 26.07.2010, 19:02
von robi
Ich werde morgen den Beweis erbringen, jetzt regnet es zu viel! :(
Mein Vorgänger hat ihn importiert, und als ich den Ausweis holte war es schon so eingetragen und die auf der MfK hatten auch nichts dergleichen getan!
Hauptsache ist drin! :D

Verfasst: 27.07.2010, 19:35
von Angeldust
Booster hat geschrieben:Stelle sich da mal einer vor, wie 99 dB aus dem Endrohr eines Wagens tönen muss.......
Ganz ehrlich? Das würde ich gerne mal hören! :wohoo:

Verfasst: 28.07.2010, 18:48
von robi
Ganz eifach, s dönt eifach geil! :D
Und i ha gmeint i bi dr liesligst

Bild Bild

Verfasst: 28.07.2010, 21:27
von 71_mustang_driver
Als Anmerkung, dieser Wert ist NUR ein Referenzwert (der nach bestandener Vorbeifahrtsmessung ermittelt wird) der es ermöglicht den dB- Wert einfacher zu messen! Ist bei 3/4 Touren vom Rpm- Wert bei dem die höchste Leistung anliegt und dies im Nahfeld oder per 7- Meter- Standmessung... dieser dB- Wert hat keinen direkten Bezug zum Wert von der Vorbeifahrtsmessung bei dem immer ein Grenzwert einzuhalten ist :!: ( bei Jahrgang 71 z.B. 82dB und ab Jahrgang 95 sinds 74dB) ... hab ich beim DTC nach gefragt :D

Somit 99dB NICHT gleich 99dB ;) ... steht ja sogar in deinem Ausweis "im Nahfeld"... also nur Referenzwert...

V8er Gruass

Verfasst: 31.07.2010, 13:10
von robi
Hauptsache man hört mich schon von weitem!! :D