
Das führen von ausländischen Fahrzeugen ist so nicht ganz richtig. Die Polizei stört das nicht , sondern nur den Zoll. Mit einem schweizer Fahrausweis verstösst man gegen das Zollrecht , wenn man ein ausländisches Fahrzeug führt. Aber auch nur wenn das über ein Jahr erfolgt und das muss einem der Zoll nachweisen. Das hat mir zumindest die Polizei Aarau gesagt. Nutze ab und zu das Auto meiner Eltern in der Schweiz und deshalb hatte ich damals mal nachgefragt, wie das so läuft.
War hier meist mit dem Geschäftsauto und dem Auto meiner Freundin unterwegs.