der Link funzt leider nicht
Ich frage mich ob die uns einfach nur schikanieren weil sie neidisch auf die Stangs sind hehe Scherz beiseite, aber manchmal muss ich mich schon fragen ab unseren sogenannten Regeln. Besonders wenn mich mal wieder ein Ohrenbetäubendes Motorrad überholt den ich dann noch höre obwohl schon lange aus dem Blickfeld verschwunden aber wehe dem der ein winziges Löchlein oder oder ein anständig klingendes Auto auffährt. dem hacken die gleich den Kopf ab. Frechheit eigentlich...
P.S habe das mit dem Wohnsitz falsch verstanden. da zählt ja der Wohnsitz von dem der den Wagen importieren will und nicht der des Besitzers in USA, somit würde er einfach als "normaler" Occ eingeführt und müsste wohl direkt vor den MFK? Ausser ich würde für 6Mt meinen Wohnsitz hier aufgeben, wessen ich mir noch nicht sicher bin. Nach 3 Monaten muss man sowieso das Land für 2 Wochen verlassen, da würde ich in diesem Fall bei den Eltern pennen. naja mal sehen obs mir wert ist
Greetz
Alain
Fragen zu Import Shelby GT500 2011
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Ja, das mit dem Wohnsitz hast du verstanden. Du kannst das Auto als Umzugsgut in die Schweiz einführen und dann ein Jahr fahren. Aber um es als Umzugsgut einführen zu können darfst Du den Wohnsitz nicht in der Schweiz haben. Ob hier 6 Monate reichen, musste mal beim Zollamt klären. Die geben da in der Regel ziemlich offen Auskunft.MrShelbyGT hat geschrieben:der Link funzt leider nicht
Ich frage mich ob die uns einfach nur schikanieren weil sie neidisch auf die Stangs sind hehe Scherz beiseite, aber manchmal muss ich mich schon fragen ab unseren sogenannten Regeln. Besonders wenn mich mal wieder ein Ohrenbetäubendes Motorrad überholt den ich dann noch höre obwohl schon lange aus dem Blickfeld verschwunden aber wehe dem der ein winziges Löchlein oder oder ein anständig klingendes Auto auffährt. dem hacken die gleich den Kopf ab. Frechheit eigentlich...
P.S habe das mit dem Wohnsitz falsch verstanden. da zählt ja der Wohnsitz von dem der den Wagen importieren will und nicht der des Besitzers in USA, somit würde er einfach als "normaler" Occ eingeführt und müsste wohl direkt vor den MFK? Ausser ich würde für 6Mt meinen Wohnsitz hier aufgeben, wessen ich mir noch nicht sicher bin. Nach 3 Monaten muss man sowieso das Land für 2 Wochen verlassen, da würde ich in diesem Fall bei den Eltern pennen. naja mal sehen obs mir wert ist
Greetz
Alain
Und nun noch ein Wort zu unserer MFK. Es ist ein Märchen zu glauben, dass die MFK alles zulassen muss, was Original ist. Dem ist nicht so. Es gibt MFK's die lassen grundsätzlich keinen Pilz zu auch wenn der Original (Bullit, KR, GT500 2011, etc) verbaut ist. Das gilt aber nicht für alle MFK's.
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- Pedal Car Driver
- Beiträge: 6
- Registriert: 03.08.2010, 16:21
Was ja eigentlich noch schöner ist.. ein Land mit 400x600Km hat 26 verschiedene MFK Regeln und jeder machts halt so wie ers grade für richtig erachtet. naja da müssen wir wohl durch ist es eigentlich prinzipiel gestattet seinen Wagen bei jedem beliebigen MFK vorzuführen? oder nur beim Heimkanton? Falls bei jedem MFK möglich, wo in der Schweiz sind die Herren den am gnädigsten?Das gilt aber nicht für alle MFK's.
Gruss
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- Daily Driver
- Beiträge: 822
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- Wohnort: Bennau
Du kannst vorführen wo Du willst. Kanton Schwyz ist die beste MFK. Es ist übrigens auch ein Ammenmärchen, dass wenn man das Aufgebot bekommen hat, am Wohnsitz vorführen muss. Ich kann nachdem ich das Aufgebot erhalten habe, anrufen und mitteilen, dass ich meinen Wagen bei einer anderen MFK prüfen lasse.
Ich habe wegen dem Wohnsitz nochmal nachgeschaut. Der Wagen muss mindestens während 6 Monatenauf deinen Namen im Ausland eingelöst sein, dann kannst Du ihn als Umzugsgut in die Schweiz einführen. Ob der Zoll, das dann aber zulässt, wenn Du nur 6 Monate der Schweiz fern bleibst, müsstest Du mal mit einem Telefonat beim Zollamt klären. Grundsätzlich müsste es aber schon gehen, denn man weiss ja zum Zeitpunkt der Auswanderung nicht, wie lange man fern bleibt. Es halt halt einfach nicht geklappt.
Ich habe wegen dem Wohnsitz nochmal nachgeschaut. Der Wagen muss mindestens während 6 Monatenauf deinen Namen im Ausland eingelöst sein, dann kannst Du ihn als Umzugsgut in die Schweiz einführen. Ob der Zoll, das dann aber zulässt, wenn Du nur 6 Monate der Schweiz fern bleibst, müsstest Du mal mit einem Telefonat beim Zollamt klären. Grundsätzlich müsste es aber schon gehen, denn man weiss ja zum Zeitpunkt der Auswanderung nicht, wie lange man fern bleibt. Es halt halt einfach nicht geklappt.
- stefan8620
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GT500 2010/2011 vorführen
Ich empfehle für einen Eigenimport die Garage Engel in Urdorf, mein nagelneues GT500 Cabrio (von www.Automagnus.de München) ist für CHF 4000 (im Kanton Schwyz) vorgeführt worden:
- weisses Standlicht vorne
- sequentielle Blinker hinten umbauen
- 2 zusätzliche Glasspak-Muffler (Sound ist fast wie original)
...and that's it !
offener Pilz-Luftfilter ist übrigens eingetragen !
see ya !
- weisses Standlicht vorne
- sequentielle Blinker hinten umbauen
- 2 zusätzliche Glasspak-Muffler (Sound ist fast wie original)
...and that's it !
offener Pilz-Luftfilter ist übrigens eingetragen !
see ya !
- swiss-stang
- Cruising Director
- Beiträge: 1495
- Registriert: 06.08.2008, 10:39
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Ja, man muss ihm einfach mitteilen, dass er sie von oben in den Hauptscheinwerfer einbaut und mit reichlich Silikon abdichtet. So lass ich alle Fze (Kunden und Lager) machen. Wenn dann mal ein Standlicht nicht mehr funktionieren sollte, ist einfach der Aufwand ein bisschen grösser oder man lässts bleiben bis MFK. Entweder das oder LED-Plättchen....
Gruss
Bruno
Gruss
Bruno
Wer nicht mit der Zeit geht, GEHT mit der Zeit!
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