Zusatzscheinwerfer

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Summer89
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Zusatzscheinwerfer

Beitrag von Summer89 » 09.09.2008, 21:21

Hallo Liebe Mustang-Freunde

Hatte heute Abend wieder ein "lustiges" Erlebnis mit der Kantonspolizei:

Plötzlich erschiin mir im Rückspiegel: POLIZEI, HALT! :shock:

Sofort fuhr ich rechts an Rand, da fing die übliche Befragung an, doch dann kam diese Frage: Frau Benetti hat es Nebel auf der Strasse?(dies mit einem unverschämten Unterton) Ich antwortete mit: Nein! Da sagte er mir: Na wieso haben sie dann die Nebelscheinwerfer an ?.... Ich erklärte ihm es seien nur die Zusatzscheinwerfer, doch er wollte mir das nicht glauben und sagte das haben ja die anderen Autos auch, auf jeden Fall ich konnte ihm dann schlussentlich klar machen dass ich diese ZUSATZSCHEINWERFER brauche, sonst sieht man bei unserem 1996 Mustang nix.

Dies ist nicht das erste mal, ein anderes mal hat mir die Polizei die entgegen kam die Lichthupe gemacht wegen den Zusatzscheinwerfern. :twisted:


Was meint ihr dazu?

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mesteño
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Beitrag von mesteño » 09.09.2008, 21:25

am einfachten wäre es wohl die schweinwerfer gegen moderne aus dem zubehör markt auszutauschen.

http://www.americanmuscle.com/94-98-headlights.html
hier ein kleines sortiment. günstiger gibt es die dinger in der ebucht.
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Summer89
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Beitrag von Summer89 » 09.09.2008, 21:28

habe ich auch in Sicht, doch die Zusatzscheinwerfer sind doch nicht verboten oder?

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Beitrag von mesteño » 09.09.2008, 21:30

sofern die scheinwerfer eine DOT SAE nummer aufweisen, sollte es da keine probleme geben.
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Beitrag von Baumi » 10.09.2008, 17:56

Könntest du mal ein Foto reinstellen wo man deine Zusatzscheinwerfer sieht?Ich kann mir das im moment nur schwer vorstellen. :?
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Beitrag von Summer89 » 11.09.2008, 07:57

na klar

hier das foto:

Bild

was meinst du?

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Beitrag von mesteño » 11.09.2008, 08:33

sieht natürlich sehr nach nebellampen aus.
grad mal in der ebucht nachgeguckt.
ersatzscheinwerfer gibts ab ~50$
wichtig, beim shipping immer auf USPS bestehen.
dann kommst du im optimalsten fall mit ca. 150-200.- durch.

z.b. da:
http://cgi.ebay.com/ebaymotors/Ford-Mus ... enameZWDVW
oder mit projector headlights:
http://cgi.ebay.com/ebaymotors/94-98-95 ... enameZWDVW

mit angel eyes wirds teurer:
http://cgi.ebay.com/ebaymotors/94-98-FO ... enameZWDVW
mit dual halo:
http://cgi.ebay.com/ebaymotors/94-98-FO ... enameZWDVW
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Beitrag von Baumi » 11.09.2008, 11:50

Summer89 hat geschrieben:na klar

hier das foto:

Bild

was meinst du?
Da ich mich mit dem Jahrgang nicht so auskenne frag ich jetzt nochmals.
Die Zusatzscheinwerfer sind das die oben oder die unteren?Für mich sehen eben die unteren Scheinwerfer nach Nebellampen aus.Und Zusatzscheinwerfer dürfen meines Wissens nach nur parallel mit dem Fernlicht funktionieren und sonst gar nicht.
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Beitrag von Summer89 » 11.09.2008, 12:37

@mesteño

die unteren habe ich erst grad importieren lassen :D aber danke für die Links:D

@baumi

ich weiss es sieht so aus aber die unteren sind keine Nebelscheinwerfer....es sind nur Zusatz....so wurde es mir erklärt..

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Beitrag von Goofi3 » 11.09.2008, 14:48

Dies ist nicht das erste mal, ein anderes mal hat mir die Polizei die entgegen kam die Lichthupe gemacht wegen den Zusatzscheinwerfern
Brennen die denn auch bei Abblendlicht?

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Beitrag von Summer89 » 11.09.2008, 15:46

ja genau....

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Beitrag von grendi » 11.09.2008, 16:12

..und man kann sie nicht einzeln zuschalten respektive abschalten?
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Beitrag von Goofi3 » 11.09.2008, 16:32

Summer89 hat geschrieben:ja genau....
müssten aber somit Nebelscheinwerfer sein!

Zitat: Die Montage von Zusatzscheinwerfern muss grundsätzlich vibrationsfrei, paarweise und symmetrisch erfolgen. Das heißt, beide Scheinwerfer müssen den gleichen Abstand sowohl zur Fahrzeugmitte als auch zur Fahrzeugseite aufweisen. Und die Luftzufuhr zum Kühlergrill darf durch die Installation nicht eingeschränkt werden. Während Zusatz-Fernscheinwerfer (Kennzeichnungs-Buchstabe „R“), um die bestmögliche Reichweite zu erzielen, in gleicher Höhe wie die Hauptscheinwerfer und mit mindestens 60 cm Abstand installiert werden sollten, empfiehlt es sich, Nebelscheinwerfer (Kennung „B“) unterhalb der Stoßstange möglichst tief zu positionieren. Nur so können sie die Ausleuchtung der Fahrbahn bei starkem Regen, Nebel und Schneefall verbessern. Jedoch ist ein Mindestabstand zur Fahrbahn von 25 cm und von 40 cm zu den Fahrzeugaußenseiten einzuhalten. Die Schaltung von Nebelscheinwerfern muss unabhängig von Fern- oder Abblendlicht möglich sein. Zusatzscheinwerfer dürfen nur mit Fehrnlicht brennen und es dürfen maximal vier Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten.

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Beitrag von Baumi » 11.09.2008, 17:42

Summer89 hat geschrieben:ja genau....
Dann sind es aber keine Zusatzscheinwerfer sondern Nebellampen.
Zusatzscheinwerfer dürfen NUR zusammen mit dem Fernlicht in Betrieb
sein.Und die Position ist für Zusatzscheinwerfer sind zu tief.
Goofi3 hats passend beschrieben.
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Beitrag von Summer89 » 11.09.2008, 20:37

ah oke alles klar, aber wenn ich nur mit dem normalen Ablendlicht fahre sicht man nix...

wir sollten neue kaufen....naja danke leute... aber die Polizei hats geschluckt :D hehe

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