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Nebellampen dauerhaft ausser betrieb!?

Verfasst: 20.08.2013, 11:36
von Andryn
Hallo zusammen

War heute auf der MFK wegen den Nebellampen. :gaah:
Im Ausweis steht "müssen dauerhaft ausser Betrieb gesetzt sein". Was bedeutet das konkret? Reicht ausstecken?

Jedoch verstehe ich nicht ganz warum. Nebellampen müssen min. 25cm ab Boden und max. 1m20 hoch sein und dürfen nicht höher als die Abblendlichter seind.
Meines erachten treffen alle Anforderungen auf meinen und auf alle normalen Mustangs zu?

Weiss da jemand besser bescheid oder kan mich in diesem Fall aufklären?

Vielen Dank für eure Hilfe

Re: Nebellampen dauerhaft ausser betrieb!?

Verfasst: 20.08.2013, 12:16
von mustang88gt
Hallo Andryn.
Nebellampen müssen min. 25cm ab Boden und max. 1m20 hoch sein
Wieviel dürfen sie von der Aussenkante vom Fahrzeug entfernt sein..?

En Gruess us Einsidlä

Urs

Re: Nebellampen dauerhaft ausser betrieb!?

Verfasst: 20.08.2013, 12:22
von Copperhead
Die sind zu nahe beieinander afaik ;)

Bei mir hat damals ausgesteckt & abgeklebt gereicht, egal ob Verzierungslichter oder Nebelscheinwerfer. Ansonsten kann man auch die Birnen rausdrehen und später wieder rein machen.

Re: Nebellampen dauerhaft ausser betrieb!?

Verfasst: 20.08.2013, 12:33
von Andryn
Copperhead hat geschrieben:Die sind zu nahe beieinander afaik ;)
wäre so eine typisch sinlosse Vorgabe des MFKs... :banghead:

Re: Nebellampen dauerhaft ausser betrieb!?

Verfasst: 20.08.2013, 12:35
von Andryn
steht bei euch ein Vermerk im Ausweis?

Re: Nebellampen dauerhaft ausser betrieb!?

Verfasst: 20.08.2013, 13:27
von Andryn
Copperhead hat geschrieben:Die sind zu nahe beieinander afaik ;)

Bei mir hat damals ausgesteckt & abgeklebt gereicht, egal ob Verzierungslichter oder Nebelscheinwerfer. Ansonsten kann man auch die Birnen rausdrehen und später wieder rein machen.
hab kurz min dem zuständigen Technicker vom Strassenverkehrsamt Zürich telefoniert, der meinte das die Nebellampen max. 40cm von der äussersten Kante entfernt sein müssen. Und das der Grund sei, warum die ausser Betrieb sein müssen.

Er sagte auch, das es reiche, nur die Birne rauszunehmen und das Kabel auszustecken und abzukleben. Abschneiden gehe unter zerstörung und das darf der MFK auch nicht veranlassen oder befehlen.