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Headlight splitter mit LED's

Verfasst: 24.06.2011, 13:26
von travis
Hallo an Alle,

Ich bin beim durchforsten von den üblichen verdächtigen Mustang Zubehör Homepages auf folgende headlight splitter mit LED’s gestossen.
Bild

http://www.dgcustomauto.com/product.sc? ... goryId=579

Wie man die Dinger anschliesst habe ich breits herausgefunden;

http://v6mustangperformance.com/modific ... ters-wled/

Nun meine Frage an euch. Bekommt man mit den Dingern Schwierigkeiten im Strassenverkehr?

Da ich nicht allzu fit bin mit den Gesetzen und nur am Rande mitbekommen habe, das z.B. die Nebelscheinwerfer beim GT (die mittigen im Grill) auch nicht (überall? Kantönligeist?) erlaubt sind, kam bei mir der Verdacht auf, dass die headlight splitter mit LED’s wohl auch nicht erlaubt sein könnten?

Weiss jemand etwas genaueres über die Gesetzeslage?
Bitte verkneift euch die Kommentare von wegen; „sieht scheisse aus…“, „würd ich echt nicht verbauen…“, „gehört an einen Japser aber nicht an einen Ami…“ etc…etc.. Bei dem Thread soll es nicht um Geschmack gehen, sondern ob die Dinger in der Schweiz erlaubt sind oder nicht. :D Danke.

Verfasst: 24.06.2011, 13:36
von Angeldust
Wenn du legal rumfahren willst, lass es bleiben. Falls es dich interessiert, kann ich dir auch noch den Gesetzestext dazu liefern.

Verfasst: 24.06.2011, 13:39
von Baumi
Soviel ich weiss sind solche Splitters im allgemeinen schon verboten, oder irre ich mich?

Verfasst: 24.06.2011, 13:46
von Copperhead
Die Splitter selbst ja, mit LEDs drin wüsste ich nicht hätte aber ponstan auch ja gesagt.

Verfasst: 24.06.2011, 13:50
von mesteño
Baumi hat geschrieben:Soviel ich weiss sind solche Splitters im allgemeinen schon verboten, oder irre ich mich?
wie sieht das aus, bei den doppescheinwerfer lampen die es für den s197 gibt?
Bild

Verfasst: 25.06.2011, 10:20
von Baumi
Bei so Doppelscheinwerfern würd ich sagen ist das was anderes und die sind erlaubt. Da wird nicht der Lichtkegel gehindert wie bei normalen Scheinwerfern. Aber sicher bin ich mir da auch nicht.

Verfasst: 25.06.2011, 11:12
von mesteño
@baumi, würd ich auch meinen, aber bei der mfk gehts ja nicht immer um gesunden menschenverstand.....
deshalb die frage.

Verfasst: 25.06.2011, 15:42
von Baumi
mesteño hat geschrieben:@baumi, würd ich auch meinen, aber bei der mfk gehts ja nicht immer um gesunden menschenverstand.....
deshalb die frage.
Es gibt ja offiziell noch "besch******" Scheinwerfer als diese und die findet man an Audi, Merc, BMW, etc. Die sind MFK-tauglich. Daher denke ich, wenn es dazu Gutachten gibt sollten sie eintragbar sein, aber eben, sicher bin ich mir nicht.

Verfasst: 28.06.2011, 06:42
von travis
Vielen Dank für eure Antworten. Ich hab's mir noch gedacht das die Dinger wohl nicht erlaubt sind, hätte mich auch verwundert bei unseren Strassenverkehrsgesetzen. :D

Dann muss ich mich wohl nach was anderem umsehen für das optische Tuning. :lol: