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Beiblatt Felgen

Verfasst: 20.02.2010, 16:24
von rtas
Hallo zusammen

Ich interessiere mich für meinen 69er neue Felgen zu kaufen.(Dimensionen abgeklärt und gem. StvG i.O.)

Bis jetzt habe ich schon 3 Lieferanten in den Staaten angefragt, ob beim Kauf auch das Beiblatt (Zulassung, damit ich den Wagen nicht extra vorführen muss) erhalte....alle hatten keinen blassen Schimmer, was das für ein Beiblatt ist!

Das seltsame ist, dass die sauteuren CH-Importeure alle dieses Blatt hervorzaubern können.

Weiss von euch jemand, wie ich zu diesem Beiblatt in den Staaten komme?
Oder reicht da eine hundskomune Bestätigung des Verkäufers, dass die verkauften Felgen auf meinen Wagen passen?

Wäre mega, wenn jemand von euch genaueres weiss.

Vielen Dank und Gruss
Wiesel

Verfasst: 20.02.2010, 17:43
von CCRenegade
Hallo Patrizia

Beiblatt aus den Staaten kannst du vergessen. Das wird dir kein amerikanischer Händler geben können, weil die das nicht kennen.

Das Beiblatt ist m.W. nur eine Bestätigung, dass ein Bauteil nach einer gewissen Norm geprüft wurde und für dein Fahrzeug zugelassen wurde.
Dieses Blatt kann jeder CH-Händler selbst ausfüllen.

Was für Felgen möchtest Du den auf dein Schätzli draufschrauben?

Gruss
Tom

Verfasst: 20.02.2010, 21:50
von grendi
mesteno kann dir bezüglich 69er felgen so ziemlich alles erzählen (spurbreite, offset, etc.) er hat sie auch in USA geholt und vorgeführt..

vielleicht mal ein PN senden..

Verfasst: 20.02.2010, 23:12
von swiss-stang
Eigentlich kann dieses Zerti jeder Verkäufer oder Importeur ausstellen, übernimmt damit jedoch auch die technische Verantwortung für dieses Bauteil. Offiziell bestätigt der Verkäufer oder Importeur auch im Besitz der Original Eignungserklärung des Herstellers zu sein. Somit kann er sich auch der Haftpflicht entziehen. Von dieser Erklärung kann grundsätzlich von der MFK eine Kopie eingefordert werden.

Jetzt sollte auch klar sein, warum es diese sauteuren CH-Verkäufer und Importeure gibt.

Gruss
Bruno

Verfasst: 22.02.2010, 18:02
von JT
Hallo

Das stimmt! Die Felgenzertis werden von den jeweiligen Felgenmarkenimporteuren ausgestellt und bestätigen, dass die Felgen aufs Fahrzeug passen.

Merke aber: Du kannst nur mit unvorgeführten Felgen fahren, wenn diese Dimension auch im CH-Typenschein eingetragen ist UND du das Felgenzertifikat des Importeurs besitzt. Falls eine dieser beiden Tatsachen nicht der Fall ist, sind die Felgen prüfpflichtig und müssen vorgeführt werden. :klug:

Am einfachsten ist es also, wenn du eine Felge in der Typenscheindimension bei einem CH-Händler mit Zertifikat kaufst, dann kannst du dir den Weg aufs Stva sparen... :shake:

Gruss
Joel

Verfasst: 22.02.2010, 18:31
von Baumi
Kann man den irgendwo nachschauen welche Dimensionen sich hinter der Typenscheinnummer versteckt?
Ich hab beim Mustang zwar Typenschein X und muss jede Felge zeigen gehen,aber beim anderen Wagen hab ich ne Nummer drin.

Gruss Baumi

Verfasst: 23.02.2010, 01:02
von mesteño
JT hat geschrieben:Hallo

Das stimmt! Die Felgenzertis werden von den jeweiligen Felgenmarkenimporteuren ausgestellt und bestätigen, dass die Felgen aufs Fahrzeug passen.

Merke aber: Du kannst nur mit unvorgeführten Felgen fahren, wenn diese Dimension auch im CH-Typenschein eingetragen ist UND du das Felgenzertifikat des Importeurs besitzt. Falls eine dieser beiden Tatsachen nicht der Fall ist, sind die Felgen prüfpflichtig und müssen vorgeführt werden. :klug:

Am einfachsten ist es also, wenn du eine Felge in der Typenscheindimension bei einem CH-Händler mit Zertifikat kaufst, dann kannst du dir den Weg aufs Stva sparen... :shake:

Gruss
Joel
sorry wenn ich das jetzt mal so sage, aber du hast keine ahnung von der materie.

die einzigen felgen welche nicht gezeigt werden müssen, sind die welche der hersteller gleich selbst für das jeweilige fahrzeugmodell anbietet.

des weiteren gibt es felgen mit asa/vsa prüfbericht. diese müssen auch eingetragen werden, sind aber prüfungsfrei für alle fahrzeuge welche im prüfbericht aufgelistet sind.
die eintragung ist in der regel mit einer gebühr verbunden.
felgen mit asa prüfung wirst du für den mustang wohl eher nicht finden.

und dann gibt es noch die ganzen felgen welche geprüft werden müssen, weil es nur eine unbedenklichkeits erklärung des importeurs gibt.
dieser muss wie bruno bereits erklärt hat über eine original eignungserklärung des herstellers verfügen in welcher die zulässigen fahrzeugtypen aufgelistet sind.
bei der prüfung ist immer eine gebühr fällig.

in diese kategorie fallen vermutlich sämmtliche für den mustang verfügbaren aftermarket felgen.

wenn im CH-Tyoenschein nur eine felgengrösse eingetragen ist, ändert das rechtlich nichts.
es erschwert lediglich die kontrolle, ob eine felge original ist oder nicht.

Verfasst: 23.02.2010, 12:56
von rtas
Herzlichen Dank euch für die Antworten!

Werde es mal via Pn's weiterverfolgen.

@Bruno: Ja natürlich, die müssen ihr Brötchen auch irgendwie verdienen. Wissen&Können kostet.
Mein Vergleich: Direktbestellung USA total 1400.-, Offerte CH-Händler 2900.-.

Verfasst: 23.02.2010, 13:36
von swiss-stang
Sind die 1'400.-- inkl. Fracht, Zoll und MWST?

Gruss
Bruno

Verfasst: 23.02.2010, 20:10
von bluestang
Auszug aus dem ASA Merkblatt 1/96
Verwendung von Felgen

Die Verwendung von Felgen, Die auf TS/TG aufgeführt sind, stellt keine melde- und prüfpflichtige Änderung dar. Auf der Typengenehmigung sind teilweise nur die Dimensionen ohne Materialangabe und Marke aufgeführt. In diesem Fall gelten alle Felgen mit den entsprechenden Dimensionen als für das Fahrzeug genehmigt.

...das bedeutet mit der richtigen Dimension kannst du jede Felge ohne Vorführen oder Beiblatt verwenden, sofern die Spurbreite sich nicht ändert.

Gruss bluestang

Verfasst: 23.02.2010, 21:09
von grendi
schon möglich dass dies 1996 mal gültigkeit hatte, aber wir haben mittlerweile das jahr 2010 und heute gilt:

http://www.asa.ch/media/archive1/Shop/M ... 2-2007.pdf
Gemäss Art. 34 Abs. 2 Bst. f VTS ist das Anbringen von nicht mit dem Fahrzeug typengenehmigten Rädern melde- und prüfpflichtig. In Ziffer 4.5 der asa-Richlinien Nr. 2a sind die verschiedenen Möglichkeit der Zulassung von solchen Rädern beschrieben.

und

4. Ablauf aus Sicht der Endkunden
• Der Kunde, der Räder mit einem „asa-Prüfbericht für Felgen (Räder)“ kauft, muss
diese nicht in einem Strassenverkehrsamt prüfen lassen.
• Aufgrund der Meldepflicht ist er aber verpflichtet seine Räder durch das für ihn zu-
ständige Strassenverkehrsamt administrativ genehmigen lassen. Dies kann in der
Regel auf dem Postweg erfolgen. Je nach Kanton erfolgt diese Bewilligung kosten-
pflichtig.
• Werden vorgängig oder gleichzeitig mit der Montage der Felgen weitere Änderungen
vorgenommen (z.B. Tieferlegung des Fahrwerkes) ist das Fahrzeug nachzuprüfen,
da die Basis für die administrative Bewilligung nicht mehr gegeben ist.
• Der „asa-Prüfbericht für Felgen (Räder)“ muss mitgeführt werden wenn die darin auf-
geführten Felgen am Fahrzeug montiert sind (Aufpassen bei Winterbereifung).
sowie die asa richtlinien 2a vom august 2002
http://www.asa.ch/de/index.php?section=shop&cmd=list5

gruss
mesteño (der sich intensiv mit diesem thema auseinandergesetz hat, und dessen selbst importiere 18" Foose Nitrous Legends deshalb auch prüf- und eingetragefähig waren) :shake: :shake: :shake:

Verfasst: 23.02.2010, 21:29
von Baumi
Soviel ich aber weiss gibts doch für Felgen aus den USA keine ASA-Prüfberichte. Dann machts das schon etwas schwieriger,oder nicht?

Verfasst: 23.02.2010, 21:41
von grendi
Baumi hat geschrieben:Soviel ich aber weiss gibts doch für Felgen aus den USA keine ASA-Prüfberichte. Dann machts das schon etwas schwieriger,oder nicht?
stimmt genau. der obige beitrag stellt lediglich die veraltete aussage von bluestang richtig

bei felgen ohne asa bericht ist eine prüfung zwingend, und man braucht eine bestätigung vom hersteller oder importeur, dass die felgen für die verwendung mit dem fahrzeug geeignet sind.
gruss
mesteño

Verfasst: 23.02.2010, 22:44
von Baumi
Hm...kann man seinen Veteranenstatus verlieren wenn man andere Felgen eintragen lassen muss im Fahrzeugausweis?

Verfasst: 23.02.2010, 23:32
von mesteño
ja, kommt halt auf die felge an.
bei einer 15" magnum 500, torque trust oder ähnlichem sollte das in der regel kein problem sein. die gabs auch schon damals. (am besten mit zeitgemässen bildern kurz bei der mfk vorsprechen und abklären)

bei einer modernen felge kommt es sehr auf den prüfer und die mfk an was bei veteranen eingetragen wird. grundsätzlich sollte man sich aber nie auf sein glück verlassen müssen.