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Verfasst: 02.11.2010, 21:48
von Raisor
Habe mich auch bei der Garage Graber erkundigt (allerdings für den Shelby):
Die Teile für die Vorderachse kosten;

REDSTUFF DP31210C//415.-CHF/SATZ

YELLOWSTUFF DP41210R//431.-CHF/SATZ

SPORT-SCHEIBEN GD-SERIE GD7426//648.-CHF/PAAR

ZZGL. MWST.

Mein Fazit: Die Beläge bestelle ich in USA, da die Redstuff dort 120$ kosten, wäre ja bescheuert, die hier zu beziehen :roll:
Der Herr von der Garage meinte, er könnte mir noch etwas entgegen kommen, mal schauen ;)

Verfasst: 08.02.2011, 23:03
von Johannes
So jetzt muss ich nochmal zwei Punkte ins Forum werfen.

1. Das DTC Gutachten für die Bremsen ist nur für die Scheiben?
Für die Beläge braucht man das nicht, oder? Bzw. gibt es nicht?

2. Kann man ein DTC Gutachten nicht "kopieren"? Also ist ein Gutachten
nicht für die ganze Baureihe gültig? Oder sind die Bremsscheiben mit einer
Seriennummer versehen, welche auf der Gutachten beim Kauf der Scheiben auftaucht?
Oder muss man das Zertifikat abgeben, wenn man die Teile eintragen lässt? Oder wird abgestempelt oder was auch immer?

Wer kennt sich aus? Ich bin da sehr neugierig.

Aus Dr. Mustang

Verfasst: 09.02.2011, 20:17
von brummbrumm
Quelle: www.Dr.Mustang.de

Verfasst am: Do Sep 16, 2010 8:27 pm

Powerslot, geschlitzte Bremsscheiben vorn, Hawk Bremsbeläge vorne und hinten.
Hat bei meinem Ross schon für wesentlich verbesserte Bremsleistung gesorgt.
Materialpreis inkl. Fracht ca 700.- CHF
Montage selbst gemacht.
Und das ganze ist auch MFK/TüV geprüft und in den Papieren eingetragen. Somit legal und voller Versicherungsschutz ist gewährleistet.

Gruss Ghost-Rider



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Verfasst: 10.02.2011, 13:11
von Johannes
Danke für die Info. Allerdings finde ich nichts schlaues zu DTC Gutachen für Bremsbeläge. Weiss jemand mehr.

Die Aussagen die man findet sind alle sehr widersprüchlich. :?

Verfasst: 10.02.2011, 18:12
von brummbrumm
Bremsbeläge müssen ja auch nicht eingetragen werden.
Deshalb findet man auch nichts wegen DTC Gutachten.

Und was bitte ist denn an der Aussage im Dr. Forum widersprüchlich?
Geschlitzte Bremsscheiben, andere Beläge und das ganze mit dem Segen der MFK.
Wurde soviel ich weiss im Kanton BL geprüft. Die sind nicht gerade die nachsichtigsten wenn es um Techn. Aenderungen geht!

Verfasst: 10.02.2011, 20:44
von Johannes
Hey Ghostrider,

ne, die Aussagen im Dr. Mustang Forum mögen OK sein. Ich habe auch so mal generell im Netz geschaut gehabt. Habe aber zum Thema DTC Gutachten für Bremsbeläge nix schlaues gefunden.

Also wenn die Beläge nicht eingetragen werden müssen ist das ein coole Sache. Bin bzw. war mir nicht so 100% sicher, weil ich dass weder richtig bestätigt noch dementiert gesehen habe. Deshalb bin ich unsicher.

Aber egal. Ich habe mal welche bestellt. Mal schauen was passiert. ;)
Nochmal danke für die Info.

Verfasst: 10.02.2011, 20:47
von brummbrumm
Achtung! Wechselstabenverbuchselt!

Ich bin "brummbrumm", Ghostrider war mal in diesem und FMCE Forum aktiv. Aber schon lange nicht mehr.

Gruss BRUMMBRUMM :lol:

Verfasst: 10.02.2011, 20:51
von brummbrumm
brummbrumm hat geschrieben:Achtung! Wechselstabenverbuchselt!

Ich bin "brummbrumm", Ghostrider war mal in diesem und FMCE Forum aktiv. Aber schon lange nicht mehr.

Gruss BRUMMBRUMM :lol:
P.S. Bremsbeläge müssen definitiv nicht eingetragen werden. Es gibt ja unzählige Marken. (z.B. FERODO, ATE usw.) und wenn die im Zusammenhang mit einem Wartungsdienst oder auch nur so gewechselt werden dann noch eingetragen werden müssten, ja dann Danke!

Verfasst: 15.03.2011, 06:55
von TomiTomi
Johannes hat geschrieben:Ich habe mal welche bestellt. Mal schauen was passiert. ;)
Hast du jetzt nur Beläge bestellt?

Verfasst: 15.03.2011, 16:43
von Ludi84
Also, die Beläge müssen nicht eingetragen werden und brauchen auch kein Beiblatt.

Bei den Scheiben hats keine Nummer. Das Gutachten gilt für alle Scheiben derselben Marke und Grösse bzw. Ausführung. Kopieren kannst das meines Wissens nicht. Weil da Stempel und Siegen von DTC drauf sind und du für die Mfk das Original brauchst. Musst dann von ner Werkstatt bestätigen lassen dass das Ganze fachmännisch eingebaut wurde :roll: (hier gibts nochmals sigel und stempel)
Dann kannst damit zur Mfk. Da wird dann dein Auto mit der VIN auf dem Blatt vermerkt und das Ganze zusätzlich im Fahrzeugausweis vermerkt. Das Blatt kannst du meines Wissens Behalten. Macht aber wenig sinn da alles im Ausweis steht.

Greez Ludi

Verfasst: 15.03.2011, 17:19
von Johannes
Hey Zusammen,

@tomi
Nein, ich habe Scheiben (USD) und Beläge (Yellowstuff) gekauft. Will diese in den nächsten 1-2 Wochen einbauen lassen. :)

Material ist Alles eingetroffen und in bester Ordnung, sieht gut aus und ist auch in Originalverpackung mit EBC Bezeichnungen und Beschriftung (kein China Kram). Zertifikate habe ich auch bekommen, hat Alles bestens geklappt.
Lieferzeit war jetzt etwa 1.5 Wochen.

@ludi
Stimmt genau deine Beschreibung. Habe nur keine Ahnung in welchem Zeitrahmen man sich zur MFK anmelden muss. Gibt es da eine Frist?

Verfasst: 15.03.2011, 23:48
von TomiTomi
Bei wem hast du die Bremsen jetzt bestellt?

Verfasst: 16.03.2011, 20:17
von Johannes
In der Schweiz, Graber Garage. Geht ja leider nicht anders, wenn man die Bremsen mit Gutachten haben will.

Die Eignungserklärung und das DTC Gutachten verweisen aufeinander.
Vielleicht kriegt man das DTC Gutachten anderweitig her, also direkt vom DTC. Aber auf dem Gutachten ist ganz klar die Graber Sport Garage erwähnt.
Also ohne die Eignungserklärung läuft es nicht.
:roll:

Verfasst: 16.03.2011, 21:45
von TomiTomi
Ist OK. Merci.

Verfasst: 15.04.2011, 08:46
von Johannes
So Scheibe und Klötze wurden am Samstag eingebaut und bisher bin ich sehr zufrieden. Bremswirkung ist wirklich besser und es gibt keine Laufgeräusche oder Quietschen.

Die Bremse ist jetzt fast 600 km drauf, jetzt mache ich mal noch das Einbremsprozedere wie EBC das beschreibt, dann sollte das gut sein.

Wenn die Beläge mal ein bißchen warm sind, dann merkt man richtig wie die kleben. Geil. Wirklich toll. Hätte nicht gedacht, dass man Spass am Bremsen haben kann. 8) :D

Ahso, ja ich habe meine Bremse zum Vorführen angemeldet und habe schon meinen Termin.


Aja noch als kleine Nebeninfo:
Gemäss STVA dürfte ein Fahrzeug, bei dem Teile umgerüstet werden nicht mehr betrieben werden, weil die Betriebserlaubnis mit dem Einbau erlischt. Nur nach einer Prüfung kann die Betriebserlaubnis wieder erteilt werden. In der Theorie heisst das, Auto nach Umbau auf den Hänger laden, zum STVA fahren und erst nach Prüfung darf man wieder fahren.

In der Praxis ist es so, dass man dem STVA die Eignungserklärung und das DTC Gutachten zuschickt und man einen Termin zum Vorführen erhält. Mit diesem Schreiben kann man in einer Fahrzeugkontrolle bestätigen, dass die Teile noch geprüft werden und man kann aus "Kulanz" schon damit rumfahren. So dann die Praxis.