Seite 3 von 3

Verfasst: 14.07.2010, 07:34
von TomiTomi
Um richtige Zusatzscheinwerfer zu haben, hätte man die Lampen austauschen müssen. Das wurde bei niemandem bei der Umrüstung gemacht. Ich würd sagen, du müsst sie nur einfach umhängen.

Verfasst: 14.07.2010, 11:52
von Frank
also die selbe birne sogar?

legal ist es ja. also man kann so am strassenverkehrsamt vorfahren, bekommt lediglich einen eintrag in den ausweis, bei dem steht, man dürfe sie nicht benützen. also so weit ich informiert bin....


grüsse

Verfasst: 14.07.2010, 12:07
von Angeldust
Der Eintrag lautet nicht, dass du sie nicht benützen darfst, sondern dass sie ausser Betrieb gesetzt wurden. So steht es zumindest bei mir.

Verfasst: 14.07.2010, 15:48
von Stook
Bei mir steht bezüglich der Lampen gar nix in meinem Fahrzeugschein..
Die wurden wohl einfach abgehängt und gut.

Mit "da unten" mein ich sie sind im Front bumper im unteren Berreich verbaut .. wie man auf dem Pic von Mac sieht. Bei meinem ehemaligen Mustang GT 2004 waren die ja auch da unten, auch wenn es ein anderer Front bumper is bei der GT Version - da haben die dinger aber funktioniert .. :?

Verfasst: 14.07.2010, 15:51
von Angeldust
Ich versteh nicht so ganz, warum die bei dir abgehängt wurden... es kommt mir auf die schnelle gerade nichts in den Sinn was gegen solche Nebellampen sprechen würden...

Verfasst: 16.07.2010, 13:34
von Mips
Hallo
fragt doch mal den Profi an:
http://www.engel-gmbh.ch/

Meine Nebellampen sind ausser Betrieb gesetzt, sprich den Schalter im Auto abgehängt. Sie funktionieren als Fernlicht.
Im Ausweis steht nichts geschrieben.
Wortlaut von der netten Autobahn Polizistin: Ich glaub ich spinne, ich wohne im falschen Kanton. Bei mir ist der FZA vollgeschrieben, was nicht sein darf.. Ochh, die Arme..habs Sie nur angegrinst.
Gruss Mips

PS: es gibt viele Umrüster, die machen einfach was, kennen aber das Gesetz überhaupt nicht. :-) hauptsache die Karre wird verkauft. :-)

Re: Nebellampen und der Eintrag im Fahrzeugausweis

Verfasst: 05.10.2012, 11:35
von afrei
Ich find die sowieso doof auf dem Fernlicht,da das Ablendlicht beim 05 relativ schwach ist.
Ich mache das nun auf dem Nebelschalter zurück wie es Original ist.
Hatte auch nach 6 Jahren dein Eintrag bekommen, sorry kontrolliert eh niemand.
Und beim Vorführen eifach austecken vorne oder Birne raus ^^

Re: Nebellampen und der Eintrag im Fahrzeugausweis

Verfasst: 22.10.2012, 10:46
von FFB_Mustang_2011
Ich habe die ganze Lichtdiskusion aufmerksam und mit viel Interesse gelesen.

Ich will euch mal kurz erzählen wie es bei mir ist.

Also ich hab diese Xeon Scheinwerfer. Die haben keine Leuchtweitenregulierung. Dies wurde aber so eingetragen. Also kein Problem. Die Nebelscheinwerfer wurden auch so wie sie sind abgenommen. Ich fahre tagsüber nur mit Nebelscheinwerfer :)

Zu den Rücklichtern. Bei mir brennen alle drei Kammern. Wenn ich bremse leuchten alle drei Kammern heller und halt die 3. Bremsleuchte. Alles ohne Eintragung so abgenommen. Leider habe ich keine roten Blinker. Dafür wurde jeweils die äußere weiße Kammer her genommen. Rückfahrlicht ist jeweils in der inneren weißen Kammer. Nebelschlußleuchte wurde auf der linken Seite in die rechte Kammer gelegt. Leuchtet so hell wie die Bremse. So wurde der Wagen abgenommen und so darf ich zum Glück auch fahren.

Der Mann vom TÜV hat mir gesagt, dass ich sogar noch Nebelleuchten montieren könnte, da die Scheinwerfer im Grill als Zusatzscheinwerfer gelten.

Re: Nebellampen und der Eintrag im Fahrzeugausweis

Verfasst: 05.01.2013, 10:36
von V8Fribi
FFB_Mustang_2011 hat geschrieben: Der Mann vom TÜV hat mir gesagt, dass ich sogar noch Nebelleuchten montieren könnte, da die Scheinwerfer im Grill als Zusatzscheinwerfer gelten.
ja das ist so... laut stva darf man pro seite 3 Lampen haben. das heisst bei einen Fz. das für Fern- und Abblendlicht seperate Birnen hat, darf man höchtens 1 Zusatzscheinwerfer haben; ist das Fern- und Abblendlicht kombiniert, darf man 2 Zusatsscheinwerfer resp. Nebellampen montieren...

Re: Nebellampen und der Eintrag im Fahrzeugausweis

Verfasst: 04.03.2013, 16:56
von TransAM
Hallo zusammen!

Interessiere mich auch für die Mustangs und hab mir einen der in meiner Preiskategorie spielt angeschaut. Das Fahrzeug wurde letztes Jahr als Gebrauchtwagen in die CH importiert. Im CH FZ-Ausweis stehen jede Menge Dinge drin. Unter anderem eben wörtlich:
"Die vorderen Nebelscheinwerfer müssen dauerhaft ausser betrieb gesetzt werden."
Ist ein '06er GT und in ZH vorgeführt. Die Lampen haben keine Birnen mehr drin.

Also wenn ich schon nen Mustang anschaffe, will ich doch auch die Lampen im Kühlergrill benutzen können!!! Gehört bei dem Auto doch einfach irgendwie dazu!

Meine Frage ist nun, was man da jetzt noch tun kann? Für mich müssen das nicht Nebellampen sein. Aber wenn das jetzt so drin steht, kann man da noch irgend etwas machen?

Danke für eure Hilfe!

Re: Nebellampen und der Eintrag im Fahrzeugausweis

Verfasst: 04.03.2013, 20:47
von BeatsByDaniel
Du kannst sie als Zusätzliche Scheinwerfer benutzen und dies ist erlaubt.
Sind leider als Nebellampen zu hoch verbaut.

Re: Nebellampen und der Eintrag im Fahrzeugausweis

Verfasst: 04.03.2013, 22:28
von TransAM
OK, aber was muss man da tun? Die Lampen komplett auswechseln?

Aber dann ist ja immer noch der Eintrag im Ausweis! Wenn ich dann die Lampen an habe und die sehen den Eintrag gibt das sicherlich trotzdem Ärger, oder?

Re: Nebellampen und der Eintrag im Fahrzeugausweis

Verfasst: 05.03.2013, 15:57
von Mäce
Hmm...
In der Verordnung vom 19.06.1995, für technische Anforderungen (VTS) ist geschrieben:
Bei Abblend, Stand-, Schluss-, Nebellichtern, bei Richtungsblindern sowie bei Rückstrahlern darf der äusserste Rand der Leutfläche seitlich höchstens 0.40m von der äussersten, festen Teilen des Fahrzeugs entfernt sein.
Dies hat mir das Strassenverkehrsamt auch bestätigt, als ich nachfragt was ich mit meinen "inneren" Lichtern tun dürfte. ...NICHTS!!!!!!
Zudem wurde mir gesagt, dass auf dies speziell bei den Mustangs geachtet werden wird. Weil gerade die den Anforderungen nicht entsprechen würden.

Gruss, Mäce