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Verfasst: 10.03.2011, 13:32
von RiderStyle
Bei mir fährt ein 2010 GT500 so herum. Der Wagen wurde so durch die MFK geschickt!
Verfasst: 10.03.2011, 13:53
von outlaw
RiderStyle hat geschrieben:Bei mir fährt ein 2010 GT500 so herum. Der Wagen wurde so durch die MFK geschickt!
Das wiederum kann ich kaum glauben.
Denn wenn ja, hatte der Experte entweder die Nacht vorher zuviel Sex oder es stand ihm eine Nacht voller Sex bevor und er hat nur daran gedacht oder er hatte einfach Tomaten, Gurken, Randen, Kohlrabi oder was auch immer auf den Augen.
@Johannes ich sehe auch so. wenn mir jemand hinten drauf fährt, weil mein Blinker läuft, dann hat er mein Bremslicht nicht gesehen. Und deshalb ist er mir hinten drauf gedonnert, nicht weil ich komisch blinke. Denn ich könnte ja theoretisch auch ohne blinke abbiegen. Wenn mir dann einer hinten drauf fährt, bin ich dann schuld? Naja ich bin mir nicht so sicher und austesten möchte ich das auch nicht.
Verfasst: 10.03.2011, 15:00
von shoks
hmmm, ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das mal auf admin.ch nachgelesen habe. Inzwischen finde ich die paar Zeilen wo das genauer erleutert wird, wie viele Kammern leuchten sollen nicht mehr.
... menno ich habe sicher Tomaten auf den Augen. Ich weiss dass ich es mal gelesen habe. Das einzige was ich gefunden habe ist das hier :
2 Paarweise zusammengehörende Lichter und Rückstrahler gleicher Art müssen die gleiche Form, Stärke und Farbe aufweisen sowie symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs in gleicher Höhe über dem Boden angebracht sein. Sie müssen mit Ausnahme der Parklichter und der Abbiegescheinwerfer gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.2
Findet ihr etwas genaueres ?
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/index.html#id-3-1-9
Verfasst: 10.03.2011, 16:50
von Angeldust
Versuchs mal damit:
Art. 79 VTS Richtungsblinker
1 Richtungsblinker müssen bei klarer Sicht nachts wenigstens auf 300 m und tagsüber wenigstens auf 100 m sichtbar sein, ohne zu blenden.
2 Die Richtungsblinker müssen spätestens eine Sekunde nach dem Einschalten aufleuchten und eine Blinkfrequenz von 90 ± 30 pro Minute aufweisen. Sie müssen je Seite vorn, seitlich und hinten gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.
3 Eine Kontrolleinrichtung muss die Funktion anzeigen. Sie kann akustisch oder optisch oder beides sein.
4 Die allgemeinen Anforderungen an die Lichter nach Artikel 73 gelten sinngemäss.
Verfasst: 10.03.2011, 16:55
von shoks
Demnach dürften/müssten aber alle 3 Kammern gleichzeitig aufleuchten.
Das fände ich also auch noch recht schick.
Verfasst: 10.03.2011, 18:22
von Baumi
Baumi hat geschrieben:Da mittlerweile fast jeder solche sequentiellen Blinker hat oder will hat man ja schon bald ein Unikat wenn man seine Blinker original lässt. Mir persönlich gefällt das eh nicht, daher kein Thema für mich.
Für mich ist das Thema GameOver!
Verfasst: 10.03.2011, 21:37
von Johannes
Sie müssen je Seite vorn, seitlich und hinten gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.
Tun die Blinker ja, Vorne, Seite (haben wir ja nicht) und Hinten kommen gleichzeitig. 2 sind halt a bißerl verspätet.
Aber vorne und hinten kommt gleichzeitig.
Verfasst: 11.03.2011, 08:58
von myst1cal
hehe da hab ich noch ein "Fass aufgemacht" mit der Frage *g* hehehe.
Mir hat das halt irgendwie Eindruck gemacht, als ich die alle in den Staaten so blicken gesehen habe
sieht doch einfach cool aus
(und ja ich weiss ich selber sehe es nicht... ich sehe aber auch nur mein interieur beim cruisen :P und trotzdem haben wir alle so'n riesen auto
...
Verfasst: 11.03.2011, 09:24
von Copperhead
Naja, aber bei mir ist das Interieur dann weiter weg als z.B. in einem Smart und zudem habe ich noch Ohren damit ich den V8 höre
Verfasst: 11.03.2011, 13:06
von outlaw
So leute, ich muss mal wieder etwas Benzin indie Blinkergeschichte schmeissen (Sorry Baumi)
Danke Corinne für den Gesetzestext. Den habe ich mal etwas auseinander genommen und dabei habe ich eine Sache festgestellt.
Es ist nirgends definiert, wie das Zusammenspiel der Blinker und den Lichtkammern ist. Das wiederum bedeutet:
Hinten, vorne und seitlich müssen sie gleichzeitig aufleuchten und erlöschen. Unsere Rücklichter sind in drei Lichtkammern unterteilt.
ALSO:
Ketzerisch behaupte ich mal einfach, dass wenn die hintere Blicksequenz in der Zeit in der vorne und seitlich (beim Mustang nicht vorhanden) das Licht an ist, fertig ist, müsste das so passen.
Anders ausgedrückt: Das vordere Licht und die erste Kammer müssen gleichzeitig angehen. Das vordere Licht muss nun so lange brennen, bis hinten die Blinksequenz fertig ist und die Lampen zusammen wieder ausgehen können.
Das Ganze muss dann nur noch in der Toleranz von 90 +- 30 Impulse pro Minute sein und dann ist doch alles gut?
Wir haben bei uns so eine Art Rechtsverdreher. Der macht den lieben langen Tag nichts anderes als Bundesbeschlüsse zum Thema Studium, Subventionen, Bologna, Rechtmittelbelehrung, etc. zu prüfen und für unsere Schule umzusetzen. Er meint, er kenne sich zwar mit Technik nicht aus, aber meine Theorie müsste vor einem Gericht stichhaltig genug sein.
Ich meine, eigentlich ist es einfach. Der Blinker hinten ist ja nicht nur ein Licht sondern es sind drei Lichter und diese drei müssen gleich schnell wie der vordere Blinker sein. Die Gesamtfrequwenz muss noch stimmen und fertig.
Man könnte es wagen, so zur MFK zu gehen. Da ich ja eh bald einen Termin in Schafisheim machen muss, werde ich die Blinker mal so drinenn lassen und es ansprechen.
Verfasst: 11.03.2011, 13:41
von myst1cal
outlaw hat geschrieben:So leute, ich muss mal wieder etwas Benzin indie Blinkergeschichte schmeissen (Sorry Baumi)
Danke Corinne für den Gesetzestext. Den habe ich mal etwas auseinander genommen und dabei habe ich eine Sache festgestellt.
Es ist nirgends definiert, wie das Zusammenspiel der Blinker und den Lichtkammern ist. Das wiederum bedeutet:
Hinten, vorne und seitlich müssen sie gleichzeitig aufleuchten und erlöschen. Unsere Rücklichter sind in drei Lichtkammern unterteilt.
ALSO:
Ketzerisch behaupte ich mal einfach, dass wenn die hintere Blicksequenz in der Zeit in der vorne und seitlich (beim Mustang nicht vorhanden) das Licht an ist, fertig ist, müsste das so passen.
Anders ausgedrückt: Das vordere Licht und die erste Kammer müssen gleichzeitig angehen. Das vordere Licht muss nun so lange brennen, bis hinten die Blinksequenz fertig ist und die Lampen zusammen wieder ausgehen können.
Das Ganze muss dann nur noch in der Toleranz von 90 +- 30 Impulse pro Minute sein und dann ist doch alles gut?
Wir haben bei uns so eine Art Rechtsverdreher. Der macht den lieben langen Tag nichts anderes als Bundesbeschlüsse zum Thema Studium, Subventionen, Bologna, Rechtmittelbelehrung, etc. zu prüfen und für unsere Schule umzusetzen. Er meint, er kenne sich zwar mit Technik nicht aus, aber meine Theorie müsste vor einem Gericht stichhaltig genug sein.
Ich meine, eigentlich ist es einfach. Der Blinker hinten ist ja nicht nur ein Licht sondern es sind drei Lichter und diese drei müssen gleich schnell wie der vordere Blinker sein. Die Gesamtfrequwenz muss noch stimmen und fertig.
Man könnte es wagen, so zur MFK zu gehen. Da ich ja eh bald einen Termin in Schafisheim machen muss, werde ich die Blinker mal so drinenn lassen und es ansprechen.
da bin ich gespannt.. falls du da keine probleme hast dann mach ich datt auch..
Verfasst: 11.03.2011, 13:42
von Angeldust
Ich liebe Rechtsverdreher ....
(Nein, ich meine damit nicht dich, Franco
)
Wie auch immer, vielleicht musst du dir mal noch Art. 73 zu Gemüte führen, im speziellen Abs. 2 und 3:
Art. 73 Allgemeine Anforderungen an Lichter und Rückstrahler
1 Die Lichter müssen solide befestigt sein. Gegen das Eindringen von Wasser und Staub müssen sie durch Glas oder durch Kunststoff, der sich nicht verformt, schwer brennbar ist und stets klar bleibt, geschützt sein. Bei farbigem Licht muss die Färbung dauerhaft sein. Austauschbare Leuchtmittel müssen internationalen Vorschriften entsprechen.1
2 Paarweise zusammengehörende Lichter und Rückstrahler gleicher Art müssen die gleiche Form, Stärke und Farbe aufweisen sowie symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs in gleicher Höhe über dem Boden angebracht sein. Sie müssen mit Ausnahme der Parklichter und der Abbiegescheinwerfer gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.2
3 Zwei Lichter oder Rückstrahler gleicher Funktion gelten als ein einziges Licht oder ein einziger Rückstrahler, wenn die Summe ihrer Projektionsflächen in der Hauptstrahlrichtung mindestens 60 Prozent des Inhalts eines sie so eng wie möglich umfassenden Rechtecks ausmacht und wenn sie als Lichter des Typs «D» genehmigt und entsprechend gekennzeichnet sind beziehungsweise wenn sie zusammen die Anforderungen an einen einzigen Rückstrahler erfüllen.3
4 Lichter verschiedener Art und Rückstrahler können in einem Beleuchtungskörper vereinigt werden, wenn die Vorschriften für jedes Element eingehalten bleiben und sie einander nicht beeinträchtigen.
5 Für Farbe, Anbau, Beleuchtungsstärke und Einstellung gilt Anhang 10.
Verfasst: 11.03.2011, 15:24
von outlaw
Mhmm...
1 ist gegeben und okay
2 ist aus meiner Sicht auch okay (Ich hoffe doch schwer, dass die Blinker einzeln aufleuchten dürfen, sonst könnte man die Richtung jagar nicht angeben)
3 okay hier haben die Vorgabe, dass unsere 3 Lichtkammern je zusammen genommen werden und als einen Rückstrahler gelten. Aber ich sehe nirgends, dass die nicht sequentiell aufleuchten dürfen. Sie gelten ja als ein Rückstrahler. Er darf einfach nicht langsamer sein als vorne.
4 ist kein Prob
5 wohl auch nicht
Verfasst: 11.03.2011, 15:27
von Baumi
Tja Outlaw,auch wenn es doch tatsächlich noch legal werden sollte, für mich ist und bleibt das Thema Game Over.
Verfasst: 11.03.2011, 15:36
von Jen
Wir haben's verstanden, Baumi.
Gruess, Jen