JT hat geschrieben:
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
-Montage von Scheinwerfer mit SAE, DOT, E oder e Kennzeichnung
-Tachoscheibe in km/h
-Herstellerschild mit Chassisnummer am Fahrgestellt muss vorhanden sein
-Türplakette/Door Tag muss vorhanden sein
-Ich hätte die Möglichkeit, den Wagen bereits in Deutschland mit H-Zulassung einlösen zu können. Würde das das MFK-Verfahren in der Schweiz vereinfachen?
GrussJoel
Hallo Joel,
deine Fragen kann ich nur in soweit beantworten, wie es die Richtlinien und Verordnungen in Deutschland vorgeben. Alle nachfolgenden Aussagen treffen nur für die Baujahre 1964-1966, teilweise jedoch auch für spätere Baureihen zu.
-Montage von Scheinwerfer mit SAE, DOT, E oder e Kennzeichnung
Bosch Scheinwerfereinsatz 7" H4 - Nr. 00000301600110
Warnblinkanlage Nr. 00000336851901
Außerdem ist Pflicht:
Abschleppösen - vorne und hinten.
-Tachoscheibe in km/h
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen nicht erforderlich
-Herstellerschild mit Chassisnummer am Fahrgestellt muss vorhanden sein
Typenschild an der Spritzwand oder an der rechten Fahrzeugseite ist Pflicht. Blanko-Schilder gibt es im KFZ-Handel.
-Türplakette/Door Tag muss vorhanden sein
Muss nicht, ist aber nicht verkehrt fürs Ego. Den TÜV interessiert das nicht.
-Gewicht
Leergewicht 1.400Kg, zulässiges Gesamtgewicht 1.800Kg
-Zulassung in (D)
Wenn du die Möglichkeit hast, den Mustang in (D) zu zulassen, dann würde ich das machen. Mit H-Kennzeichen ist die KFZ-Steuer bei 191,73 € pro Jahr. Die KFZ-Haftpflichtversicherung liegt im Jahr bei ca. 80,00 - 100,00 € je nach Vers.-Gesellschaft - natürlich ohne VK-Vers. Außerdem gibt es in (D) bei vielen Vers.-Gesellschaften keine Km-Begrenzung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.
...und - es wäre schön, wenn du dich als Neuling vorstellen würdest, damit wir auch wissen, mit wem wir es hier zu tun haben.
Gruß Günter