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von swiss-stang » 13.09.2012, 17:29
Eigentlich JA! Doch wird dieses Rad bei einer MFK-Prüfung nicht auf Anhieb als Zubehör-Artikel erkannt werden, da es eine Ford-Felge für einen Mustang ist. Ist ein Prüfer hartnäckig und findet das original 13.20 oder ein DTC-Gutachten wo die damals geprüfte Rad/Reifen-Version vermerkt ist, gäbe es einen Beanstandungsgrund. Dieser Fall wird wohl jedoch nicht eintreffen.
Gruss
Bruno
Wer nicht mit der Zeit geht, GEHT mit der Zeit!
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