ich wollte hier nur nochmal kurz auf eine paar kleine Details bei der Finanzierung hinweisen.
Ich selber habe mein Auto damals geleast, in der Meinung, dass man es als "versteckte" Teilzahlung verwenden kann. ABER ohne ein paar sehr wichtige Details ist das völlig falsch gedacht.
Leasing
Denn Leasing ist nur ein Mieten des Fahrzeugs über einen sehr langen Zeitraum.
Was bedeutet: Ihr habt nicht automatisch nach dem Leasing ein Auto bzw. könnt "Euer" Auto behalten. Grosser Irrtum.

Wenn ein Auto geleast ist, dann gehört es der Leasinggesellschaft. Ihr bezahlt nur eine Nutzungsgebühr. Was bedeutet Ihr habt es ausgeliehen und müsst es nach Ablauf des Leasings an die Leasingfirma zurückgeben. Im Vertrag steht drin, dass die Leasinggesellschaft Eigentümer ist. Ihr seid lediglich Besitzer. Ihr müsst das Auto zwingend mit einer Vollkaskoversicherung versichern plus alle Service machen im vom Garagisten angeben Intervall. Wenn Ihr mal eine Rate nicht zahlt oder was schief läuft ist das Auto weg. Auch wenn Ihr die Vollkasko nicht zahlen könnt, dann kommt die Leasingfirma, obwohl Ihr die Nutzungsrate bezahlt habt.
Weiterhin wird zu Beginn des Leasings ein Kalkulatorischer Restwert errechnet, den das Auto dann theoretisch noch wert ist. Achtung! Dieser kalkulatorische Restwert muss nicht dem Marktwert des Fahrzeugs zu Vertragsende entsprechen. Er wird in der Regel unter dem Marktwert liegen.
Wenn das Leasing abgelaufen ist, dann hat die Leasingfirma die Möglichkeit das Fahrzeug zu einem anderen Wert, als zu dem kalkulatischen Restwert zu verkaufen. Weiterhin hat die Garage von der ihr das Auto bekommen habt einen Vertrag mit der Leasingfirma, dass die Garage das Vorkaufsrecht für das Fahrzeug gegenüber dem Leasingnehmer hat.
So wenn man jetzt das folgende Szenario entwirft wird es etwas krass:
Man Least einen Mustang im Wert von 55'000 CHF über 24 Monate.
Anzahlung 10.000 CHF, Kalkulatorischer Restwert 10'000 CHF kommt man bei etwa 9% Zins zu einer Rate von etwa 1'700 CHF x 24 Monate.
So wenn die 2 Jahre um sind, dann hat man um die etwa 50'800 CHF bezahlt, dafür dass man Mustang fahren durfte. Wenn jetzt die Leasingfirma oder der Garagist auf sturr stellt, hat man eine grosse Menge Geld für Mustang fahren plus Servicekosten rausgeblasen und hat am Ende kein Auto. Krass oder?

Weil der kalkulatorische Restwert des Fahrzeug nach 2 Jahre deutlich unter dem Marktwert des Fahrzeugs liegt, ist die "Verlockung" gegeben. Wenn es dem Garagisten schlecht geht, nehmen wir mal an eine Finanzkrise (so etwas soll es ja geben), dann kann er rein rechtlich das Fahrzeug zu einem billigen Preis kaufen und zum Marktwert wieder verkaufen. Womit der Garagist ein schönes Schnäppchen gemacht hätte. Sein Ruf wäre dann zwar im A****, aber wenn er sowieso bald Pleite machen würde, wegen der Finanzenkrise, ist das eh Wurst.
Also so weit mal zu meinem Horrorszenario.

Was ich mir vor 1.5 Monaten mal überlegt habe, weil diese Beispiel sehr nah an meinem Leasingvertrag ist.
Jetzt würde ich nicht so fröhlich schreiben, wenn ich noch in der Situation wäre. Wäre ja schön doof und Garagisten in Not noch animieren Mist zu machen.
Also was ist die "Lösung"? Bei Abschluss eines Leasingvertrages, sollte so was hier mit vereinbart werden.
"Der Leasingnehmer hat nach Ablauf der Leasings das Vorkauftrecht gegenüber dem Lieferanten (Garagisten) und kann das Leasingobjekt zum vereinbarten kalkulatorischen Restwert erwerben."
Mit diesem Satz hat Ihr die Wahl vor der Garage das Auto zu erwerben, müsst es aber nicht. Der Betrag ist damit fest gelegt.
Vorteil besteht darin, dass man sich die Option offen hält für später.
Weil man weiss nicht, wie die Finanzlage nach Anlauf des Leasings ist, schon gar nicht nach 5-6 Jahren. Und wenn der Garagist Euch nix böses will, so hat er sicher kein Problem damit eine solche Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen, die Euch nur mehr rechte gewährt.


Also wenn Ihr überlegt Euren Stang oder jedes andere Fahrzeug über ein Leasing zu "finanzieren", dann überlegt Euch genau auf was Ihr Euch einlasst. Wenn Ihr mal unterschrieben habt, dann seit ihr dem Goodwill der Leasingfirma und der Garage ausgeliefert.
In 99.999999% aller Fälle gibt es keine Probleme und Ihr könnt das Fahrzeug ohne Diskussion übernehmen. Aber ein Recht darauf habt Ihr nicht und es gibt leider auch im Internet einige Berichte von Leuten, bei denen es doof lief.
Ich selber hatte Glück, ich kann meinen Stang zu 100% im Mai übernehmen. Zum vereinbarten Restwert, wofür ich der Leasingfirma und meiner Garage sehr dankbar bin.


War ein Telefonanruf bei der Leasingfirma vor Ablauf des Leasingvertrages. Haben sich aber bei meiner Garage rückversichert ein "OK" eingeholt (wegen Vorkaufsrecht). Jetzt habe ich ein rechtlich verbindliches Schreiben, dass ich im Fall der Fälle meinem Anwalt überreichen kann.

Hier noch eine Internetseite mit weiteren Infos:
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1012 ... _Sackgasse
Finanzierung
Kurz noch Finanzierung über Konsumentenkredit.
Hier erfolgt (so weit ich weiss) die Vergabe des Kredites unabhängig vom Kreditobjekt. Also Ihr bekommt einen Kredit und könnt mit dem Geld machen was ihr wollt. Eben auch ein Auto kaufen. Das Auto steht aber in keinem rechtlichen Zusammenhang mit dem Kredit.
Was bedeutet, dass Auto ist 100% Euers ihr könnt es Umbauen, versichern wie ihr wollt, Service machen, wie Ihr es für richtig halten.
Wenn Ihr Euren Kredit nicht mehr zahlen könnt, dann kommt die Bank zwar auf Euch zu, aber um Eure Schuld gegenüber der Bank zu begleich, muss nicht zwangweise das Auto dran glauben. Vielleicht erst die Diamantensammlung.

So weit ich weiss, muss aber ein Konsumenkredit innerhalb eine bestimmten Frist zurückgezahlt werden, wo hingegen ein Leasing viel länger laufen kann.
Weiterhin kann ein Kredit teilweise auch vorzeitig zurück bezahlt werden, teilweise ohne "Strafe" bzw. teilweise sogar kann man den Zinsbetrag durch vorzeitige Rückzahlung reduzieren.
So weit mal genug. Euch läuft sicher schon das Blut aus den Augen, vom vielen Lesen.
Hier nochmal meine "rechtliche" Absicherung. Die beschrieben Punkte sind meine Erfahrungen zum dem Thema, die Informationen sind nicht verbindlich, sondern sollen lediglich zum Vordenken (nicht Nachdenken) anregen, bevor man sich für eine Finanzierung entscheidet. Beides hat Vor- aber eben auch Nachteile deshalb vor Unterzeichnung schlau machen und man sollte sich bewußt sein, was man unterschreibt und was für Riskien man eingeht.


Hoffe der Beitrag hilft jedem seinem Mustangtraum ein Stück näher zu kommen. Für welchen Weg Ihr Euch auch immer entscheidet.
Für Kommentare und Anregungen sind alle im Forum dankbar und helfen sicher vielen Leuten.

Jetzt gehe ich mal Finger kühlen vom vielen tippen.
