Vielleicht hab ich ein paar mehr infos zu den Gutachten. Es gibt in D eine Firma, welche die Anlagen beim Tüv durchbringen. Das gilt leider für CH nicht.
Bei uns muss man das Fahrzeug mit montierter Anlage der Firma FAKT oder DTC zur Lautstärkemessung mit der 7m Vorbeifahrmethode vorbeibringen (EMPA geht auch direkt, ist aber ***teuer). Dabei fährt der Prüfer das Fahrzeug im 4. Gang mit 60km/h in die Messzone und beschleunigt voll. Die Lautstärke darf dann den angegebenen Wert bei der Prüfung nach dem Erstimport nicht überschreiten (ist alles auf dem braunen Prüfblatt vermerkt). Meist sind aber bis 3dB noch im Rahmen, da die Fahrzeuge mit dem Alter eher lauter werden.
Das bedeutet, dass beim Vorführen das Prüfblatt oder ein Beiblatt mit den entsprechenden Daten vorgelegt werden muss. Dies wird dann in den Fahrzeugausweis eingetragen. Der Abgasgegendruck muss für die Typenzulassung gemacht werden. Bei Einzelabnahme reicht die Laustärkemessung.
Ich habe letztes Jahr eine Anlage auf einem 400PS Japaner per Einzelabnahme eingetragen. Der Test kostete CHF 500.- (!) für eine Anlage ab Katalysator. Die Werte lagen gar unter dem Maximum, da ein 3l Turbo im 4.Gang mit 60 km/h absolut kein Dampf hat und kein Lärm macht. Das ist bei unserem V8 ganz anders, den V6 habe ich noch nie gehört.
Ehrlich gesagt, habe Ich meine Bedenken, dass die Borlas so im Vergleich zur Originalmessung durchkommen würden
